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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Ein „versteckter“ Spitzenausgleich torpediert die unechte Realteilung

    von Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Beim Ausscheiden eines Freiberuflers aus einer Freiberufler-Personengesellschaft hat die geänderte Rechtsprechung zur echten und unechten Realteilung neue Gestaltungsspielräume eröffnet. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass aufgrund der oftmals notwendigen Kapitalkontenanpassung i. d. R. stille Reserven auf den Ausscheidenden übergehen und die Zahlung von Einlagen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden als verdeckter Spitzenausgleich zu würdigen sein kann. Die Problematik wird nachfolgend anhand eines Musterfalles dargestellt. |

    1. Gesellschafterwechsel im Wege der unechten Realteilung

    • Beispiel

    Steuerberater S ist mit den weiteren Gesellschaftern W und K an der WKS-PartG zu je einem Drittel beteiligt. S möchte in einer Einzelpraxis mit seinen Mandanten weiterarbeiten. Er übernimmt hierzu einen Teil des nicht bilanzierten Kundenstamms. S soll nach dem mit der PartG geschlossenen Übernahmevertrag 50.000 EUR (allein) als Einlage zahlen und zwar als „Entschädigung“ für vorherige Aufwendungen der PartG. Das Ausscheiden des S soll nach dem Willen der Sozien gegen Sachwertabfindung steuerneutral erfolgen.

     

    1.1 Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung

    Dem Grunde nach besteht für S die Möglichkeit zu Buchwerten aus der PartG auszuscheiden, denn hier kommt eine unechte Realteilung in Betracht.

            

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