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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerhaftung

    Übernahme von Beiträgen für eine angestellte Rechtsanwältin führt zu Arbeitslohn

    von StB Jürgen Derlath, Münster

    | Übernimmt die Arbeitgeberin für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, fällt hierfür Lohnsteuer an (FG Münster 1.2.18, 1 K 2943/16 L, Rev. zugelassen). |

     

    Sachverhalt und Anmerkungen

    Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltssozietät. Sie übernahm für eine angestellte Rechtsanwältin Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, ohne diese dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Nach Auffassung des FG stellten die übernommenen Aufwendungen Arbeitslohn dar. Die Übernahme habe nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin als Arbeitgeberin gelegen, vielmehr überwog das Interesse der angestellten Anwältin:

     

    • Eine Berufshaftpflichtversicherung sei unabdingbar für die Ausübung des Anwaltsberufs und decke das persönliche Haftungsrisiko der Anwältin ab.
     

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