Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Freiwillige Krankenversicherung für Selbstständige

    | Hauptberuflich Selbstständige können sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Frage ist, ob sie bei Wegbrechen ihrer Aufträge ihre Beiträge zur GKV reduzieren dürfen. |

     

    Nach geltendem Recht ist schon heute bei einer Veränderung des Einkommens eine Reduzierung der GKV-Beiträge möglich. Aber nach wie vor gilt: Selbst wenn der Selbstständige weniger oder gar kein Einkommen hat, gilt für die Berechnung der Beiträge im Jahr 2020 eine monatliche Mindesteinnahme von 1.061,67 EUR (das ist der 90. Teil der Bezugsgröße gemäß § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V). Folglich beträgt der Mindestbeitrag 192,69 EUR (KV-Beitrag 14,0 % + KV-Zusatzbeitrag, z. B. 1,1 % + PV-Beitrag 3,05 % = 148,63 EUR + 11,68 EUR + 32,38 EUR).

     

    • Bei sich verändernden Einnahmen um mehr als 25 % können in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte hauptberufliche Selbstständige bei ihrer Krankenkasse eine Beitragsermäßigung beantragen. Das reduzierte Arbeitseinkommen muss aber nachgewiesen werden. Bei den Krankenkassen sind entsprechende Formulare erhältlich. Ein Antrag auf Beitragsentlastung wirkt sich immer erst ab dem Folgemonat der Antragstellung aus.

     

    • Der GKV-Spitzenverband hat in seiner Pressemitteilung veröffentlicht, dass die Regelungen zur Stundung ohne Zinsen bzw. ohne Sicherheitsleistung, Erhebung von Säumniszuschlägen oder Mahngebühren und Vollstreckungsmaßnahmen auch für freiwillige Mitglieder der GKV gelten, die ihre Beiträge selbst zahlen, sofern sie von der aktuellen Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind (PM vom 25.3.20).

     

    • Die erleichterten Stundungsmöglichkeiten usw. gelten bis zum 30.4.20. Demnach können die fällig werdenden Beiträge zunächst für die Monate März und April 2020 gestundet werden. Stundungen sind zunächst längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2020 zu gewähren.

     

    StB Christan Herold, Herten, www.herold-steuerat.de

    Quelle: ID 46534652

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents