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  • · Nachricht · Honorarregress

    Kein Honoraranspruch während des Ruhens der Approbation

    | Das ArbG Berlin (28.6.23, 14 Ca 3796/22) hat in einem Fall eines Krankenhausarztes entschieden, dass ein Arzt während eines behördlich angeordneten Ruhen seiner Approbation keinen Vergütungsanspruch hat und bereits geleistete Vergütungen zurückzahlen muss. |

     

    Der Arzt hatte während des Ruhens seiner Approbation an über 1.000 Operationen mitgewirkt. Das Krankenhaus zahlte ihm, nachdem es vom Ruhen der Approbation erfahren hatte, für den Monat März 2022 keine Vergütung. Der Arzt verlangte Zahlung, aber das Gericht wies seine Klage ab und gab dem Krankenhaus in einer Widerklage Recht. Der Arzt hatte aufgrund des Ruhens seiner Approbation die geschuldete Arbeitsleistung nicht erbracht, sodass das Krankenhaus die Zahlungen ohne rechtlichen Grund geleistet hat. Eine Verrechnung mit den tatsächlich erbrachten Leistungen des Arztes erfolgte nicht, da diese nicht mit einem positiven Wert zu bemessen waren.

    Quelle: ID 49658339

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