· Nachricht · Gesetzgebung
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
| Am 5.7.2013 entscheidet der Bundesrat darüber, ob es eine neue Rechtsform für Angehörige freier Berufe geben wird (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), die eine Alternative zur britischen Limited Liability Partnership (LLP) sein soll. |
Wesentliche Besonderheit: Die Haftung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, vorausgesetzt der Berufsträger hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit vorgegebener Mindestversicherungssumme:
- Anwälte: 2,5 Mio. EUR
- Wirtschaftsprüfer 1 Mio. EUR
- Steuerberater 1 Mio. EUR
Nachtrag
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zugestimmt. Das Gesetz tritt einen Tag nach Verkündung in Kraft.
Quelle: ID 40348770