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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Wann entsteht der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?

    |Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übertragen wird. Auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums haben Kaufpreismodalitäten (ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt) keinen Einfluss (FG Bremen 10.9.20, 1 K 220/18).|

     

    Damit schließt sich das FG Bremen dem BFH (19.7.93 GrS 2/92, BStBl II 93, 897, Rz. 67) an. Die Kläger hatten noch damit argumentiert, dass die Werthaltigkeit der Kaufpreis-Forderung sowohl hinsichtlich der Frage des „überhaupt” als auch des zeitlichen Eingangs äußerst ungewiss gewesen sei, weshalb sie die Berücksichtigung einer Teilwert-Abschreibung der Forderung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG beantragt hatten. Dem aber hielt das FG entgegen, dass ein Ansatz der Forderung mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausscheide, weil dieser einen fortbestehenden Gewerbebetrieb voraussetzt (Blümich/Schallmoser, 151. EL März 2020, EStG § 16 Rz. 590) und § 6 nur für die Ermittlung des laufenden Gewinns gilt (vgl. Schmidt/Wacker, 39. Aufl. 2020, EStG § 16 Rz. 277).

    Quelle: ID 46922745

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