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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Jetzt Investitionen vorziehen und von der degressiven Abschreibung profitieren

    von Dipl.-Finw., M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Fin. Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Erwirbt der Mandant einen Firmenwagen und stellt dieser Betriebsvermögen dar, sind die Anschaffungskosten über die Abschreibungen steuermindernd zu berücksichtigen. Der Vorteil bei aktuellen Investitionen: Die Anschaffungskosten lassen sich durch eine „neued“ degressive Abschreibung schneller als bisher geltend machen. |

    1. Die vorübergehende degressive AfA

    Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde § 7 Abs. 2 EStG reaktiviert. Dieser sah für Investitionen im Zeitraum nach dem 31.12.08 bis vor dem 1.1.11 die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung vor. Die Neuregelung ist inhaltsgleich mit der bisherigen Regelung. Allerdings wird nun auf Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge nach dem 31.12.19 und vor dem 1.1.22 abgestellt.

     

    1.1 Tatbestandsvoraussetzungen und Wahlrecht

    Die Tatbestandsvoraussetzungen lauten: bewegliches Wirtschaftsgut, dem Anlagevermögen zugehörig, Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.19 und vor dem 1.1.22. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Wahlrecht. Entweder wird das Wirtschaftsgut linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben oder es wird die degressive Abschreibung gewählt. In diesem Fall beträgt der AfA-Satz das Zweieinhalbfache des linearen AfA-Satzes, maximal 25 %. Dieser AfA-Satz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restwert) anzuwenden und ergibt die jährliche Abschreibung. Im Anschaffungsjahr ist die Abschreibung zeitanteilig zu gewähren.

     

    1.2 Wechsel zur linearen Abschreibung

    Da bei der degressiven Abschreibung die Abschreibung ausgehend vom Restbuchwert ermittelt wird, verringert sich diese zusehends. Spätestens mit Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist der Restbuchwert erfolgswirksam auszubuchen. § 7 Abs. 3 EStG eröffnet daneben die Möglichkeit, von der degressiven zur linearen Abschreibung zu wechseln (umgekehrt nicht möglich). Nach einem Wechsel zur linearen Abschreibung bemisst sich die weitere Abschreibung nach dem Restbuchwert, verteilt auf die Restnutzungsdauer.

    2. Nachschlag gefällig? Sonderabschreibung nutzen!

    Neben der regulären Abschreibung können bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 5 EStG zusätzlich abgeschrieben werden (Sonderabschreibung). Diese Abschreibung ist zeitlich auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung und die folgenden vier Jahre begrenzt und kann variabel verteilt werden. Neben den bereits genannten Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 EStG muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, § 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG). Weiterhin dürfen die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG nicht überschritten werden.

     

    Beachten Sie | Wird ein betrieblicher Pkw auch (teilweise) privat genutzt, ist dies für die Anwendung der Sonderabschreibung schädlich. Zumindest dann, wenn hierfür die pauschale 1 %-Methode angewendet wird. Soll die Sonderabschreibung geltend gemacht werden, ist anhand von Aufzeichnungen (z. B. Fahrtenbuch) darzulegen, dass der Pkw überwiegend (mindestens 90 %) betrieblich genutzt wird.

    3. Abschließendes Beispiel

    Der Freiberufler erwirbt am 1.1.20 einen Porsche für 180.000 EUR. Dieser wird dem Betriebsvermögen zugeordnet, die Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre.

     

    • Vergleich der Abschreibungsmöglichkeiten

    Jahr

    AfA

    Lineare AfA
    Degressive AfA
    Degressive AfA und Wechsel zur linearen AfA
    Lineare AfA + Sonder-AfA
    Degressive AfA + Sonder-AfA
    Degr. AfA + Wechsel lin. AfA + Sonder-AfA

    2020

    AfA

    30.000

    45.000

    45.000

    30.000

    45.000

    45.000

    Sonder-AfA

    36.000

    36.000

    36.000

    2021

    AfA

    30.000

    33.750

    33.750

    30.000

    24.750

    24.750

    2022

    AfA

    30.000

    25.313

    25.313

    30.000

    18.563

    18.563

    2023

    AfA

    30.000

    18.985

    25.313

    30.000

    13.922

    18.563

    2024

    AfA

    30.000

    14.238

    25.313

    24.000

    10.442

    18.563

    2025

    AfA

    30.000

    42.714

    25.311

    0

    31.323

    18.561

    Summe

    AK

    180.000

    180.000

    180.000

    180.000

    180.000

    180.000

     

    Entscheidet sich der Freiberufler für die degressive Abschreibung, beträgt das zusätzliche Abschreibungsvolumen im ersten Jahr im Vergleich zur linearen AfA 15.000 EUR. Bei einem Steuersatz von 40 % winkt dadurch eine frühzeitige Steuerersparnis von 6.000 EUR. Empfehlenswert wäre in dem Fall ein Wechsel im Jahr 2022 zur linearen Abschreibung. Sollte der Freiberufler eine betriebliche Nutzung des Porsche von mindestens 90 % nachweisen können, kann er eine Sonderabschreibung von 36.000 EUR vornehmen (20 % von 180.000 EUR). Diese kann er nach Belieben auf die Jahre 2020 bis 2024 verteilen (im Beispielsfall im Jahr 2020 berücksichtigt).

     

    PRAXISTIPP | Zur frühzeitigen Liquiditätsbeschaffung könnte aufgrund der Sonderabschreibung bzw. erhöhten degressiven Abschreibung eine Anpassung oder Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen erfolgen.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 230 | ID 46648048

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