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  • 06.11.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Die Kosten eines häuslichen Behandlungsraums einer Augenärztin sind nicht abziehbar

    Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin unterliegen dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer (FG Münster 14.7.17., 6 K 2606/15 F, Rev. BFG VIII R 11/17).