Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.08.2019 · Fachbeitrag · Ehrenamtliche Betreuer

    Aufwandsentschädigung aus einer Landeskasse

    | Das FG Baden-Württemberg (6.3.19, 2 K 317/17) hat die Auffassung des FA bestätigt und entschieden, dass Aufwandsentschädigungen an eine ehrenamtliche Betreuerin stets nur in Höhe des Betreuerfreibetrags (§ 3 Nr. 26b EStG) steuerfrei und darüber hinaus steuerpflichtig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Aufwandsentschädigungen aus der Landeskasse gezahlt werden. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents