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  • · Fachbeitrag · Digitalisierung

    Keine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe

    | Die DocMorris N. V., eine europaweit tätige Versandapotheke, betrieb 2017 zwei Monate lang eine pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe (Apothekenautomat). Das OLG Karlsruhe hat die Untersagung des Betriebs bestätigt (OLG Karlsruhe 29.5.19, 6 U 36/18, 6 U 37/18, 6 U 38/18, 6 U 39/18). |

     

    Die von DocMorris N. V. vertretene Ansicht, es handele sich bei der Verbringung der Arzneimittel von einer niederländischen Apotheke zum Lager am Aufstellungsort um einen erlaubten „antizipierten“ Versandhandel, hat das OLG zurückgewiesen. Ebenso hat das OLG die Verurteilung zur Unterlassung des Verstoßes gegen Prüf- und Dokumentationspflichten bei der Bearbeitung von Rezepten und der Abgabe der Arzneimittel an Endverbraucher bestätigt. Die per Video erfolgenden Kontrollen und die erst nach Verbringung der Rezepte in die Niederlande vorgenommenen Vermerke genügen nach Ansicht des Senats den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung nicht. So ist unter anderem nicht gewährleistet, dass etwaige Änderungen auf der Verschreibung unmittelbar bei Abgabe des Arzneimittels vermerkt werden.

    Quelle: ID 45956106

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