24.02.2022 · Nachricht · Auslagerung von Praxisräumen
Wann liegt noch räumliche Nähe zur Praxis beim ausgelagerten Praxislabor vor?
| Ein ausgelagerter Praxisraum befindet sich nur dann i. S. v. § 24 Abs. 5 ÄrzteZV in „räumlicher Nähe“ zum Vertragsarztsitz, wenn die Entfernung wenige Kilometer beträgt. Das ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn die Entfernung zwischen dem Vertragsarztsitz und der (beabsichtigten) Nebenbetriebsstätte der Praxis 9 km beträgt und für das Zurücklegen dieser Strecke mit dem privaten Kraftfahrzeug 15 bis 20 Minuten benötigt werden (LSG Nordrhein-Westfalen 11.3.21, L 11 KA 50/18, Rev. BSG B 6 KA 12/21 R). |
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