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  • · Fachbeitrag · Anhängiges EuGH-Verfahren

    Mehrwertsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen?

    Dem EuGH C-91/12 liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstolen (Schweden), eingereicht am 17.02.2012, zu folgenden Fragen vor:

     

    • 1. Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c der Mehrwertsteuerrichtlinie so auszulegen, dass die dort aufgeführten Befreiungen von der Mehrwertsteuerpflicht Leistungen erfassen, die, wie im vorliegenden Rechtsstreit (a) ästhetische Operationen, (b) ästhetische Behandlungen darstellen?
    • 2. Ist die Beurteilung davon abhängig, ob die Operation oder Behandlung zu dem Zweck durchgeführt wird, Krankheiten, körperlichen Mängeln oder Verletzungen vorzubeugen oder diese zu behandeln?