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  • 11.01.2013 · Fachbeitrag · Ambulante Chemotherapie

    Ertragsteuer- und Umsatzsteuerpflicht der im Krankenhaus durchgeführten Zytostatika-Therapie

    | Die Abgabe von Zytostatika bei einer ambulant im Krankenhaus durchgeführten Chemotherapie ist sowohl körperschaftsteuerlich als auch umsatzsteuerlich umstritten. Körperschaftsteuerlich ist fraglich, ob dann noch ein Zweckbetrieb vorliegen kann, umsatzsteuerlich muss geklärt werden, ob die Behandlung eng mit der ärztlichen Heilbehandlung verbunden ist.| |

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