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  • Lektoren wissenschaftlicher Texte und Übersetzer sind in der Künstlersozialversicherung versichert

    | Der Lektorenberuf gehört regelmäßig zu den publizistischen Berufen und daher sind selbstständige Lektoren auch über die Künstlersozialkasse versichert. Allerdings wurde von der Künstlersozialversicherung die Auffassung vertreten, dass lediglich bei einem stilistischen Lektorat dem Lektor ein hinreichender eigenschöpferischer Gestaltungsspielraum zukomme, während beim Wissenschaftslektorat die vorgegebene wissenschaftliche Methodik eine eigenschöpferische sprachliche Gestaltung des Textes durch den Lektor ausschließe. Eine der journalistischen oder schriftstellerischen Tätigkeit nahe kommende inhaltliche Gestaltung und Aufmachung von Schriftwerken sei nicht erkennbar. Gleiches galt für die Übersetzer wissenschaftlicher Texte. Folge: Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung wurde den betroffenen Personen verweigert. |

    Künstlersozialversicherung

     

    Aktuell hat das BSG (4.6.19, B 3 KS 2/18 R, Urteil) jedoch entschieden, dass auch Lektoren und Übersetzer wissenschaftlicher Texte Mitglied der Künstlersozialversicherung sein können bzw. Pflichtmitglieder sind. Gerade bei wissenschaftlichen Texten könne sich die sprachliche Gestaltung als sehr kompliziert erweisen, da häufig besonders schwierige Inhalte differenziert und dennoch hinreichend verständlich darzustellen sind. Das werde vielfach der Grund dafür sein, dass der selbst fachlich versierte Autor einen Lektor beauftragt.

     

    PRAXISTIPP | Bezüglich der Übersetzer führt das BSG aus, dass es nicht gerechtfertigt sei, Übersetzungen wissenschaftlicher Texte grundsätzlich nicht als publizistische Tätigkeiten anzuerkennen. Denn das Übersetzen komplexer wissenschaftlicher Texte erfordere in der Regel nicht nur eine präzise sprachliche Ausdrucksfähigkeit in beiden Sprachen, sondern auch ein durch hinreichendes Fachwissen geprägtes sprachliches Einfühlungsvermögen, um den Sinngehalt des Ausgangstextes vollständig zu erfassen. Fremdsprachenkenntnisse und Fachwissen einschließlich der Kenntnisse der Fachbegriffe in beiden Sprachen eröffnen dem Übersetzer den erforderlichen sprachlichen und inhaltlichen Gestaltungsspielraum. Ein grundlegender Unterschied sei diesbezüglich zwischen wissenschaftlicher Fachliteratur und künstlerischer Literatur nicht zu erkennen.

     

    von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de

    Quelle: ID 46255606

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