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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Für wen lohnt sich die Kleinunternehmer-Regelung?

    | Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer mit nur geringen Umsätzen, eine Erleichterung in Form der Kleinunternehmer-Regelung vor. Die für ihre Umsätze geschuldete Steuer wird nicht erhoben. Damit sich kein Steuerausfall ergibt, darf der Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Er ist darüber hinaus vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Diese an sich als Begünstigung ausgestaltete Regelung kann jedoch dann für den Unternehmer zu einem Nachteil führen, wenn er die Umsatzsteuer vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängern zusätzlich in Rechnung stellen könnte. |

     

    • Vor- und Nachteile der Kleinunternehmer-Regelung

    Vorteile
    Nachteile

    keine Unterscheidung von Brutto-Netto-Beträgen

    Übergang zur Regelbesteuerung häufig nicht planbar

    keine Umsatzsteuer-

    voranmeldungen

    Kunden erwarten Umsatzsteuerausweis (ggf. Imagenachteil bei Firmenkunden)

    Vorteil gegenüber Wettbewerbern mit Regelbesteuerung (nur bei Kunden ohne Vorsteuerabzugsberechtigung)

    Kommunikationsproblem bei Übergang zur Regelbesteuerung - ggf. Einbruch von Liquidität und Gewinn

    einfache Umsatzsteuer-

    Jahreserklärung

    kein Vorsteuerabzug (Verteuerung Investitionen und Betriebsausgaben, erhöhter Liquiditätsbedarf)

     

     

    Nach § 19 UStG gelten für den Kleinunternehmer Umsatzgrenzen für den Umsatz des Vorjahres (17.500 EUR) und für den voraussichtlichen Umsatz des Vorjahrs (50.000 EUR). Wer also dauerhaft Kleinunternehmer sein will, dessen maßgebender Umsatz darf in jedem Jahr nicht mehr als 17.500 EUR betragen. Damit eignet sich die Regelung gerade für zwei Anwendungsfälle:

     

    • für nebenberufliche Selbstständige und Gewerbetreibende
      • mit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Kunden
      • mit dauerhaft geringen Umsätzen und
      • ohne hohe Investitionen, Betriebsausgaben

     

    • als Rettungsanker für Unternehmer, deren Umsätze überwiegend von der Umsatzsteuer befreit sind (also zum Beispiel Ärzte und Zahnärzte).

     

    Wer hingegen eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vollberuflich ausübt, der sollte folgende Punkte bedenken:

     

    • Wie hoch ist der Nachteil der Kleinunternehmer-Regelung, weil aus Betriebsausgaben oder Investitionen keine Vorsteuer gezogen werden kann?

     

    • Sollte der Preisvorteil in der Zeit als Kleinunternehmer wirklich (voll) weitergegeben werden oder doch nur teilweise, damit die Preiserhöhung für Dauerkunden bei Übergang zur Regelbesteuerung nicht so hoch ausfällt?

     

    Weiterführende Hinweise

    • Kleinunternehmer - Welche Umsatzgrenze gilt laut Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr, wenn Umsätze erst im Folgejahr anfallen? (PFB Nachricht vom 20.6.17)
    • Umsatzsteuer - Berechnung des maßgeblichen Umsatzes für die Kleinunternehmerregelung (PFB Nachricht vom 2.6.17)
    • Umsatzsteuer - Die Kleinunternehmer-Regelung als Rettungsanker für Heilberufler (PFB Nachricht vom 31.5.17)
    • Zur Wirksamkeit der Optionserklärung beim Kleinunternehmer (Leonard, PFB 14, 31 und PFB Nachricht vom 4.12.13)
    Quelle: ID 44717863

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