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  • · Fachbeitrag · Regressfalle

    Was bei der ungewollten Beendigung einer Betriebsaufspaltung zu tun ist

    von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Eine ungewollte Beendigung kann sich insbesondere bei Änderung der Beherrschungsverhältnisse oder bei Beendigung einer Nutzungsüberlassung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlage ergeben. In diesem Beitrag wird dargestellt, in welchen (typischen) Fällen eine Betriebsaufspaltung unbeabsichtigt beendet werden kann, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, ob eine derartige Beendigung zu verhindern und unter welchen Voraussetzungen eine beabsichtigte Beendigung mit Aufdeckung der stillen Reserven missglücken kann. |

    1. Vorbemerkung

    Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn

     

    • ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an einer gewerblich tätigen Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und
            

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