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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Gestaltungsmodelle für die Übertragung einer Einzelkanzlei auf das Kind

    von RA Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Bünde

    | Dieser Musterfall beleuchtet die klassische Nachfolgesituation am Beispiel einer Mutter, die in absehbarer Zeit die Kanzlei an den Sohn abgeben möchte, um dann noch eine Weile angestellt weiterzuarbeiten. Damit sind mehrere Problemkreise (Tarifbegünstigung des Aufgabegewinns, Gesamtplanrechtsprechung, Haftung des Sohnes für Altschulden der Mutter etc.) angesprochen. Der Beitrag diskutiert die Eignung zweier Modelle mit Blick auf diese Problemkreise. |

    1. Sachverhalt

    Zur Verdeutlichung der nachfolgenden Gestaltungsüberlegungen mag folgender Sachverhalt einer klassischen Nachfolgesituation dienen:

     

    • Ausgangssituation

    Steuerberaterin M (63 Jahre alt) betreibt seit Jahren eine Einzelpraxis. Ihr Sohn, ebenfalls Steuerberater, ist inzwischen so weit, dass M darüber nachdenkt, ihm die Praxis zu übertragen. Sie möchte dann als Büroleiterin angestellt in der Praxis weiterarbeiten. Allerdings möchte der Sohn die Kanzlei lieber als Steuerberatungs-GmbH weiterführen, auch möchte er nicht für etwaige Haftungsfälle der Mutter einstehen.

     

    Als Lösung kommen zwei Gestaltungsmöglichkeiten infrage:

     

    • Gestaltung 1: eine Übertragung der Einzelpraxis auf eine PartG mbB mit anschließendem Formwechsel und Veräußerung des GmbH-Anteils durch die Inhaberin der Einzelpraxis

     

    • Gestaltung 2: eine Übertragung der Kanzlei auf den Sohn durch teilentgeltliche Veräußerung nach Maßgabe der Einheitstheorie mit anschließender Einbringung der Kanzlei in eine GmbH
                

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