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  • · Fachbeitrag · Mitarbeiterbenefits

    Mitarbeitende mit der neuen Inflationsausgleichsprämie unterstützen

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de

    | Angesichts der hohen Inflation möchten einige Arbeitgeber ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen. Möchte ein Zahnarzt z. B. seinen Arzthelferinnen etwas Gutes tun, fallen jedoch regelmäßig hohe Steuern und Sozialabgaben an. Begrüßenswert ist es daher, dass der Gesetzgeber mit der Inflationsausgleichsprämie nun eine steuergünstige Option geschaffen hat. Denn unter gewissen Voraussetzungen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jetzt bis zu 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. PFB erläutert die wichtigsten Spielregeln und Fallstricke anhand von typischen Praxisbeispielen und beantwortet die wichtigsten Zweifelsfragen. |

    1. Grundlagen der Inflationsausgleichsprämie

    Mit Einführung des § 3 Nr. 11c EStG wurde die sog. Inflationsausgleichsprämie geschaffen (BGBl I 20, 1743). Gemäß § 3 Nr. 11c EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26.10.22 bis zum 31.12.24 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei. Mit der Vorschrift können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einer steuerfreien Prämie unterstützen.

     

    PRAXISTIPP | Es besteht keine Pflicht zur Auszahlung. Es handelt sich insoweit um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Eine Erstattung durch den Staat erfolgt ebenfalls nicht.

               

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