· Fachbeitrag · Mit IAB optimal investieren
IAB, degressive Abschreibung und Sonderabschreibung sinnvoll kombinieren
von StB Janine Peine, Berlin, www.etl-advision.de
Um den Standort Deutschland zu stärken, hat der Gesetzgeber die geometrisch-degressive AfA wieder eingeführt. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1.7.25 und dem 31.12.27 angeschafft oder hergestellt werden, können mit dem Dreifachen der linearen AfA, maximal mit 30 % degressiv abgeschrieben werden. Für reine Elektrofahrzeuge wurde alternativ eine arithmetisch-degressive AfA eingeführt, mit der im Anschaffungsjahr sofort 75 % abgeschrieben werden können. Der Beitrag erläutert die neuen AfA-Möglichkeiten.
1. IAB, Sonderabschreibung und degressive AfA optimieren
Durch einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) können kleine und mittlere Betriebe (KMU Gewinngrenze: 200.000 EUR) bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten für neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter bereits drei Jahre zuvor als Betriebsausgaben geltend machen. Voraussetzung: Die Wirtschaftsgüter werden ausschließlich bzw. nahezu ausschließlich (zu 90 % oder mehr) betrieblich genutzt. Das kann beispielsweise ein MRT-, CT- oder Röntgengerät sein oder auch ein Pkw, der einem angestellten Arzt auch zur Privatnutzung überlassen wird. Für Pkw, die vom Praxisinhaber oder Mitunternehmer einer BAG auch privat genutzt werden, wird diese Voraussetzung regelmäßig nur dann erfüllt, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird und die private Nutzung 10 % der Gesamtfahrleistung nicht überschreitet.
Konnte ein IAB gebildet werden und erfolgt die Investition innerhalb von drei Jahren nach der Bildung, kann der IAB im Zeitpunkt der Investition entweder als steuerpflichtiger Ertrag erfasst oder besser von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen werden, um den bisherigen Vorteil des IAB lediglich über eine verminderte AfA-Bemessungsgrundlage über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzubauen.
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