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  • 18.07.2017 · Nachricht · Kleinunternehmer-Regelung

    Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei einer Arztpraxis

    | Bei der Prüfung der Kleinunternehmer-Grenzen (17.500 EUR im Vorjahr bzw. 50.000 EUR im laufenden Jahr) sind alle umsatzsteuerbaren Umsätze, insbesondere unentgeltliche Leistungen an das Personal, verdeckte Zuwendungen und auch IGeL-Leistungen in die Berechnung einzubeziehen. |

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