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  • · Fachbeitrag · Kirchensteuer

    Kirchensteuerbelastung optimieren und Erstattung von den Kirchen sichern!

    von Dr. Stephan Peters, Warendorf

    | Wurde auf ausgeschüttete Dividenden aufgrund vorherigen Kirchenaustritts keine Kirchensteuer einbehalten, ist im Rahmen des späteren Veranlagungsverfahrens Kirchensteuer auch für diese zunächst nicht mit Kirchensteuer belasteten Einkünfte aus Kapitalvermögen im Wege der Zwölftelung festzusetzen und zu zahlen (FG Köln 25.2.16, 11 K 1650/12). |

    1. Sachverhalt

    Streitig war die Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die den klagenden Eheleuten nach ihrem Austritt aus der evangelischen Kirche zugeflossen sind.

     

     

    Am 24.6.10 sind die Eheleute aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Am 31.7.10 erhielten die Eheleute eine Dividendenzahlung. Von dieser Dividendenzahlung wurden Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, aber aufgrund des Kirchenaustritts keine Kirchensteuer einbehalten.

          

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