· Fachbeitrag · Heime und Pflegeeinrichtungen
Gewerbesteuerbefreiung für Heime und Pflegeeinrichtungen
von StB Janine Peine, Berlin, www.etl-advision.de
Pflegeheime, Einrichtungen der Behinderten- und Seniorenhilfe wie auch Anbieter von betreutem Wohnen stehen unter hohem Kostendruck. Gleichzeitig steigen die Qualitäts- und Dokumentationspflichten. Steuern sind ein wesentlicher Kostenfaktor. Die mögliche Gewerbesteuerbefreiung ist daher ein zentrales Stellrad für die Wirtschaftlichkeit und die laufende Liquidität der Einrichtung. Das eingesparte Geld könnte direkt in Personal, Pflegequalität und Investitionen fließen.
1. Befreiung von der Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuerbefreiung kann auf zwei Wegen erreicht werden
- 1. Befreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit: Wenn der Träger gemeinnützig ist und die Einrichtung als Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege (§§ 65 – 68 AO) betreibt, dann ist die eigentliche Pflegeeinrichtung (der Zweckbetrieb des Trägers) von der Gewerbesteuer befreit.
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