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  • · Fachbeitrag · Gesundheitsberufe

    Freiberufliche Einkünfte, gewerbliche Einkünfte oder beides?

    von StB Catrin Stockhausen, Korbach

    | Freiberufler haben nicht per se Einkünfte aus freier Tätigkeit. Sie laufen immer wieder Gefahr auch gewerbliche Einkünfte zu erzielen. Dabei ist das Risiko auf Ebene der Einzelpraxis durchaus beherrschbar. Bei Personengesellschaften (Stichwort: Abfärbung) oder (unentdeckten) Betriebsaufspaltungen ist das Kind allerdings schnell in den Brunnen gefallen. Der Beitrag geht auf die Problemlagen ein und zeigt mögliche Auswege. |

    1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit bei Gesundheitsberufen

    § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG definiert die freiberufliche Tätigkeit als: „selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“. Außerdem werden beispielhaft einige „Katalogberufe“ aufgezählt. Im Gesundheitsbereich sind das Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten und ähnlicher Berufe.

     

    Unterschied zur gewerblichen Tätigkeit i. S. des § 15 EStG ist die besondere berufliche Qualifikation als Voraussetzung einer freiberuflichen Tätigkeit. Dieser Gedanke kommt im § 1 Abs. 2 PartGG besonders deutlich zum Ausdruck:

               

    Karrierechancen

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