· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.
1. Mitunternehmerschaft an einer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen Sozietät
Ist in einer Sozietät, in der die Gesellschafter jeweils einen Katalogberuf i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben, ein Gesellschafter (nur) hinsichtlich der Betreuung der von ihm bearbeiteten Aufträge selbstständig und eigenverantwortlich tätig, führt die Verneinung seiner Mitunternehmerschaft gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 ESt zur Annahme von Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gesellschaft (FG Köln 9.10.24, 12 K 1189/22; Rev. BFH IV R 16/25).
Erhält ein Gesellschafter einer Sozietät lediglich eine Beteiligung an seinen selbst erwirtschafteten Umsätzen und wirkt das vereinbarte Umsatzentgelt nach dem Inhalt sowie der Handhabung der Gesamtabrede nicht „wie eine Gewinnbeteiligung“, widerspricht dies nach Auffassung des FG der Annahme einer Beteiligung dieses Gesellschafters am Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Für eine nicht besonders stark ausgeprägte Beteiligung eines Sozietätsgesellschafters an den stillen Reserven der Sozietät spricht danach auch, wenn bei Ausscheiden des Gesellschafters lediglich die Möglichkeit zur Werbung um die von ihm selbst akquirierten Mandate im Sozietätsvertrag vereinbart ist. Diese Aspekte sprachen im Streitfall gegen die Annahme eines Mitunternehmerrisikos.
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