· Fachbeitrag · FG-Rechtsprechung kompakt
Wichtige Entscheidungen für die Freiberufler-Beratung
In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.
1. Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen
Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (13.2.24, 12 K 20/24; Rev. BFH VIII R 4/25) haben Corona-Soforthilfen keinen Darlehenscharakter und stellen im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt danach auch kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar.
Laut Sachverhalt hatte der freiberuflich tätige Kläger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte, die Gewährung und Auszahlung der „Niedersachsen-Soforthilfe Corona (mit finanzieller Unterstützung des Bundes)“ für die Monate April, Mai und Juni 2020 i. H. v. 10.527 EUR beantragt. In seiner Gewinnermittlung erfasste er die antragsgemäß gewährte „Corona-Soforthilfe Kleinstunternehmen und Soloselbstständige (Bundes-Soforthilfe)“ als Betriebseinnahme. Im Einspruchsverfahren machte der Kläger allerdings geltend, dass er zur Rückzahlung eines Betrags i. H. v. 9.242,35 EUR verpflichtet worden sei. In Höhe des zurückzuzahlenden Betrags handele es sich demzufolge um eine nicht als Betriebseinnahme zu erfassende Darlehensgewährung. Bei der endgültigen Versagung komme zudem die Annahme eines rückwirkenden Ereignisses und damit eine Korrektur des Steuerbescheids nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht.
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