· Fachbeitrag · Einkünfte aus Kapitalvermögen
Was gilt steuerlich bei Auszahlung einer Kapitallebensversicherung?
von StB Christian Herold, Herten, www.herold-steuerrat.de
Die Generation der Baby-Boomer geht nun nach und nach in den Ruhestand. Und oftmals werden zeitgleich mit dem Beginn des Ruhestands auch private Kapitallebensversicherungen fällig, die man vielleicht vor 20, 30 oder gar 40 Jahren abgeschlossen hat. Da möchte man wissen, ob – und wenn ja – in welcher Höhe Steuern auf die Auszahlung anfallen. Der nachfolgende Beitrag gibt dazu einen kurzen Überblick.
1. Vertragsabschluss vor 2005
Wer seine Kapitallebensversicherung bereits vor 2005 abgeschlossen hat, ist zumeist „fein raus“. Denn dann ist die Versicherungsleistung im Erlebensfall oder bei Rückkauf (Kündigung) steuerfrei und kein Thema für die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) bzw. Einkommensteuer. Doch einige Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Die Vertragslaufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen haben.
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