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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Leasingsonderzahlung bei Anwendung der Kostendeckelungsregelung zeitanteilig aufteilen!

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | Der BFH (17.5.22, VIII R 11/20, VIII R 21/20, VIII R 26/20) hatte sich kürzlich in gleich drei Verfahren mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen die 1 %-Regelung dem Grunde nach Anwendung findet und ob Leasingsonderzahlungen bei Anwendung der Kostendeckelungsmethode anteilig auf den Leasingzeitraum aufzuteilen waren. Drei Freiberufler, ein Ingenieur, ein Arzt und ein Zahnarzt (alle EÜR) halfen dem BFH, das Steuersparmodell zu Grabe zu tragen. |

    1. Kostendeckelung

    Die Kostendeckelungsmethode beruht auf dem Gedanken, dass die tatsächlichen Aufwendungen für einen PKW geringer sind als der pauschalierte Nutzungswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG. Kann der Nachweis der niedrigeren tatsächlichen Kosten im Einzelfall erbracht werden, so sind dem Wert der Nutzung diese Beträge zugrunde zu legen. Da die Kläger im Jahr der Anschaffung hohe Leasingsonderzahlungen geleistet haben, wirkte sich dies auf die tatsächlichen Aufwendungen in den Folgejahren aus, sodass ohne zeitanteilige Aufteilung der Leasingsonderzahlung die Kostendeckelungsmethode grundsätzlich die günstigere Methode gewesen wäre.

     

    • Beispiel: Kostendeckelung, Leasingsonderzahlung und 1 %-Regelung

    A least ein KFZ mit einem Bruttolistenneupreis i. H. v. 60.000 EUR inkl. USt. Im ersten Jahr leiste A eine Leasingsonderzahlung i. H. v. 44.000 EUR. Die Folgeaufwendungen für Leasing reduzieren sich auf 1.000 EUR pro Jahr.

    Jahr (Beträge in EUR)
    01
    02
    03
    04
    Gesamt

    Leasingsonderzahlung

    45.000

    45.000

    Leasingrate

    1.000

    1.000

    1.000

    3.000

    Sonstige Kosten

    2.500

    2.500

    2.500

    2.500

    10.000

    Gesamtkosten (Kostendeckel)

    47.500

    3.500

    3.500

    3.500

    1 %-Regelung

    7.200

    7.200

    7.200

    7.200

    Günstigerprüfung (vorher)

    1 %-Regelung

    Kostendeckelung

    • Leasingsonderzahlung und Leasingrate

    12.000

    12.000

    12.000

    12.000

    48.000

    • + sonstige Kosten

    2.500

    2.500

    2.500

    2.500

    • = neuer Kostendeckel

    14.500

    14.500

    14.500

    14.500

    Günstigerprüfung (nachher)

    1 %-Regelung

      

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