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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Gestaltungsmöglichkeiten und Herausforderungen für Freiberufler-Personengesellschaften

    von Dr. Stephan Peters, Haltern am See

    | Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften (MoPeG) hat der Gesetzgeber verschiedene Neuerungen etabliert, die auch für vermögensverwaltende und für Freiberufler-Personengesellschaften von Interesse sind. Der Beitrag skizziert die wesentlichen Neuerungen durch das MoPeG sowie die praktischen Auswirkungen. In steuerrechtlicher Hinsicht zählt neben der ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen auch die Anhebung der linearen AfA auf 3 % (§ 7 Abs. 4 EStG) zu den zentralen Neuerungen. |

    1. Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften

    Die Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) treten zwar erst mit Wirkung zum 1.1.24 in Kraft, etwaiger Beratungs- und Gestaltungsbedarf drängt sich aber insbesondere bis zu diesem Stichtag auf.

     

    1.1 Rechtsfähigkeit der GbR

    Die Rechtsfähigkeit der als Außengesellschaft auftretenden GbR ist seit der Entscheidung des BGH (29.1.01, II ZR 331/00) anerkannt. Das gesetzliche Leitbild war aber weiterhin vom Gesamthandsprinzip („gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter“, § 718 Abs. 1 BGB) geprägt. Dieses für die GbR bisher geltende Gesamthandsprinzip wird aufgegeben und die durch den BGH geebnete Rechtslage modifiziert und mit ergänzenden Regelungen in Gesetzestext gewandelt. Zentraler Aspekt der Neuregelung ist die rechtliche Neuausrichtung der GbR, indem auch das Gesetz zukünftig zwischen der rechtsfähigen und der nicht rechtsfähigen GbR differenziert. Zudem wird ein neues Gesellschaftsregister etabliert.

           

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