· Fachbeitrag · Altersvorsorgereformgesetz
Ab 2027 erstmals staatlich geförderte Altersvorsorge für Freiberufler
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz erhält die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 ihr bislang größtes Update seit Einführung der Riester-Rente. Die eigentliche Brisanz für die steuerliche Beratungspraxis: Erstmals erhalten zahlreiche selbstständige Freiberufler Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Damit eröffnen sich insbesondere für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Architekten und andere Angehörige berufsständischer Versorgungswerke neue Gestaltungs- und Fördermöglichkeiten.
1. Warum die Reform gerade für Freiberufler interessant ist
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl I 26, Nr. 156) wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1.1.27 grundlegend neu gestaltet. Im Mittelpunkt steht das neue Altersvorsorgedepot, das die bisherige Riester-Förderung modernisieren und stärker für kapitalmarktorientierte Anlagen öffnen soll. Während die öffentliche Diskussion häufig auf ETF-Anlagen und höhere Renditechancen fokussiert ist, liegt die eigentliche Bedeutung der Reform an anderer Stelle: Erstmals erhalten zahlreiche bislang ausgeschlossene Freiberufler Zugang zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Hiervon profitieren insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Architekten.
Die bisherige Riester-Förderung war im Wesentlichen auf gesetzlich rentenversicherte Personen beschränkt. Viele Angehörige freier Berufe konnten deshalb trotz hoher Steuerbelastung keine staatliche Förderung für ihre private Altersvorsorge erhalten. Ab 2027 ändert sich dies grundlegend (§ 79 EStG n. F.). Förderberechtigt sind künftig auch Freiberufler mit Einkünften nach § 18 EStG, Gewerbetreibende nach § 15 EStG, Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, Angehörige freier Berufe mit Versorgungseinrichtungen außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
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