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  • · Nachricht · Aktivrente für Selbstständige

    Finanzverwaltung vereitelt Musterprozess

    Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, dass Menschen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter beruflich tätig bleiben. Wer im Ruhestand weiterarbeitet, erhält bis zu 24.000 EUR seiner zusätzlichen Einkünfte steuerfrei. Rentner, die weiterhin selbstständig tätig sind, werden von der Regelung ausgeschlossen. Ein Steuerberater wollte das gerichtlich prüfen lassen, aber das FA ließ es in diesem Fall nicht bis zu einem FG-Verfahren kommen und entsprach seinem Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen.

     

    Die Information stammt aus „Der Steuerzahler“ (Ausgabe 7-8.26, Hrsg.: Bund der Steuerzahler). Darüber hinaus gibt es eine Literaturmeinung (Meickmann DStR 26, 1833) derzufolge die Benachteiligung von Selbstständigen im Lichte von Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) nicht zu rechtfertigen und deshalb verfassungswidrig ist.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Quelle: „Der Steuerzahler“, Ausgabe 7-8/2026, S. 5
    • Meickmann „Die Aktivrente – eine gleichheitswidrige Steuervergünstigung?“, DStR 33/26, S. 1833
    Quelle: ID 50942315