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  • 01.11.2006 | Wirtschaftsrecht

    Das Registerwesen wird reformiert

    Mit dem Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (15.3.06, BT-Drs. 16/960, Abruf-Nr. 062884) wird das deutsche Registerwesen an das „Internetzeitalter“ angepasst. Das Gesetz sieht vor, dass die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ab dem 1.1.07 zwingend elektronisch zu führen sind. Unterlagen zur Eintragung in eines dieser Register können in Zukunft auch elektronisch beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Spätestens ab Ende 2009 wird nur noch eine elektronische Einreichung möglich sein. Die Bekanntmachung der Registereintragungen wird künftig ebenfalls über das Internet erfolgen. So werden die Jahresabschlüsse nicht mehr über die Amtsgerichte, sondern über den elektronischen Bundesanzeiger verwaltet und veröffentlicht. Werden die Offenlegungspflichten nicht erfüllt, kommt es zu einer Meldung bei der zuständigen Überwachungsbehörde wie dem Bundesamt für Justiz oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dies kann dann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Zudem wird die fehlerhafte Offenlegung über den elektronischen Bundesanzeiger transparent gemacht. (OH) 

    Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 271 | ID 89564

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