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  • 26.03.2009 | Vermögensverwaltende GmbH

    Auswegstrategie vor der Abgeltungsteuer?

    von Dipl.-Finanzw. Robert Kracht, Bonn

    Für Freiberufler mit umfangreichem Privatdepot kann es sich lohnen, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen und das bislang private Kapital in diese Gesellschaft einzubringen. Diese bietet vor allem Vorteile aufgrund der Steuerfreiheit bei Aktienverkäufen und Dividenden sowie bei dauerhafter Gewinnthesaurierung. Allerdings kann sich diese Entscheidung negativ auswirken, wenn zügig Ausschüttungen erfolgen oder es zur Einordnung als Finanzunternehmen kommt. Der Beitrag beleuchtet daher das Für und Wider der „Spardosen-GmbH“.  

    1. Aspekte für eine höhere Nettorendite

    Um der Abgeltungsteuer auszuweichen, gibt es den „Fluchtweg“ über eine Kapitalgesellschaft. Die zuvor privat gehaltenen Wertpapiere werden entweder in eine bestehende Freiberufler-GmbH eingelegt oder die GmbH wird nur für diesen Zweck gegründet. Aufgrund der Belastung mit Körperschaftsteuer und mit Gewerbesteuer von 29 % bringt das auf den ersten Blick keine Vorteile, da diese über dem Abgeltungstarif liegt. Dennoch bietet die Spardosen-GmbH drei grundlegende Vorteile:  

     

    • Erträge aus Kapitalgesellschaften bleiben gemäß § 8b KStG zu 95 % steuerfrei. Das gilt für Gewinnausschüttungen über Aktien, Genossenschaftsanteile, Aktienfonds, Anteile an einer anderen GmbH sowie Kursgewinne mit solchen Wertpapieren.

     

    • Der hiermit in Zusammenhang stehende Aufwand zählt in voller Höhe als Betriebsausgabe, während die Kosten für die Geldanlage im Bereich des § 20 EStG ab 2009 nicht mehr berücksichtigt werden.

     

    • Negative Kapitaleinnahmen mindern das Einkommen der GmbH, während Verluste lediglich mit anderen positiven Kapitalerträgen verrechenbar sind (§ 20 EStG). Veräußerungsverluste bei Anteilen i.S. des § 8b Abs. 2 KStG sind aber steuerlich nicht abziehbar.

     

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