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  • 24.08.2010 | Mustervertrag

    Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft

    von RAin Mareike Piltz und RA Lars Spiller, Nürnberg

    Der Beitrag erläutert ausgewählte Regelungen eines Vertrages über die Erweiterung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der vollständige Mustervertrag kann im Online-Service heruntergeladen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Formulierungen nur um Mustertexte handelt, die an die Besonderheiten des Einzelfalles anzupassen sind.  

    1. Zu regelnder Sachverhalt

    In der Vorbemerkung zum Vertrag wird dargestellt, wie sich die Situation der in Zukunft kooperierenden Ärzte vor dem Zusammenschluss in einer BAG gestaltet: Zwei Fachärzte haben bereits in der Vergangenheit gemeinsam ihre ärztliche Tätigkeit in einer BAG in der Form einer GbR ausgeübt. Ein dritter Arzt der gleichen Fachgruppe war bisher als Arzt in einer Einzelpraxis tätig und möchte der bestehenden Gesellschaft beitreten. Seine Eintrittsmodalitäten in die bestehende Gesellschaft werden durch diesen Erweiterungsvertrag geregelt.  

    2. Anmerkungen zu ausgewählten Musterformulierungen

    2.1 Vertragszweck

    In § 1 wird der Vertragszweck, nämlich die gemeinsame Ausübung der vertrags- und privatärztlichen Tätigkeit ab dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses der drei Ärzte geregelt. Hier wird auch geklärt, dass der bisherige Gesellschaftsvertrag der beiden schon gemeinsam praktizierenden Gesellschafter durch den neuen Vertrag ersetzt wird, d.h., die bisherige BAG wird nicht aufgelöst, sondern erweitert. Für die BAG gelten nach § 1 Abs. 3 die Vorschriften des BGB für Gesellschaften.  

     

    Musterformulierung

    § 1 Vertragszweck  

     

    (1) Die Gesellschafter verbinden sich zur gemeinsamen Ausübung der vertragsärztlichen und privatärztlichen Tätigkeit nach Maßgabe dieses Vertrags mit Wirkung zum __.__.20__ (Stichtag). Zu diesem Zweck tritt Herr ___________ der bestehenden Gesellschaft zum Stichtag bei.  

     

    (2) Dieser Vertrag regelt die Bedingungen des Beitritts in die Gesellschaft und die künftigen gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der Gesellschafter untereinander. Dieser Vertrag ersetzt insoweit den bisherigen Gesellschaftsvertrag vollumfänglich, der zum Stichtag aufgehoben wird.  

     

    (3) Die Gesellschafter üben ihre vertragsärztliche und privatärztliche Tätigkeit als Berufsausübungsgemeinschaft gemeinsam aus. Die Gesellschafter führen die bisherige Gesellschaft von Herrn ____________ und Frau ____________, unter der die Berufsausübungsgemeinschaft auch nach Außen auftritt, fort. Auf diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts finden die Vorschriften der §§ 705 bis 740 BGB Anwendung, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.  

     

    § 33 Abs. 2 S. 1 Ärzte-ZV erlaubt die gemeinsame Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern im Rahmen einer BAG. Nach Auffassung des BGH ist die ärztliche BAG ein Zusammenschluss mehrerer fachgebietsgleicher oder fachgebietsverschiedener Ärzte, die unter Nutzung von gemeinsamen Räumen, von gemeinsamen Einrichtungen und einer gemeinsamen Praxisorganisation ihre ärztliche Tätigkeit ausüben und die erbrachten ärztlichen Leistungen gemeinsam abrechnen (BGH 25.3.86, VI ZR 90/85).  

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