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  • 01.07.2005 | Musterfall

    Liquiditätssicherung im Architekturbüro

    von Dr. Gabriele Schäfer, Augsburg

    Unter der seit Jahren schlechten Baukonjunktur leiden nicht nur Bauunternehmer und Handwerker, sondern auch Architekten. Nach einer Umfrage der Architektenkammer Baden-Württemberg haben schon vor zwei Jahren etwa 75 v.H. aller Befragten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation für Unternehmen ihres Berufsstands gesehen. Etwa die Hälfte aller Architekturbüros gibt zudem an, in ihrer Liquidität nicht immer gesichert zu sein, ein Viertel spricht gar von einer permanenten Gefährdung. Vor allem kleine Büros mit weniger als fünf Mitarbeitern sind hiervon betroffen. Der folgende Fall gibt Anhaltspunkte zur Einrichtung eines effektiven Forderungsmanagements. 

    1. Forderungsmanagement

    Zahlungsunfähigkeit stellt die häufigste Insolvenzursache dar. Trotz des am 1.5.00 in Kraft getretenen Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen hat sich die Zahlungsmoral weiter verschlechtert. Dabei lässt sich nicht alles auf die unbefriedigenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schieben. Denn viele Zahlungsprobleme resultieren aus einem mangelhaften Forderungsmanagement. Häufiger Grund sind hierbei die unzureichenden betriebswirtschaftlichen bzw. Organisationskenntnisse des Unternehmers, oft gepaart mit einer gegenüber zahlungsunwilligen Kunden nicht angebrachten Zurückhaltung. Zur Einführung eines Forderungsmanagements sollten die folgenden Stufen beachtet werden: 

     

    Stufe 1: Bonitätsprüfung

    Schon bevor ein Auftrag bearbeitet wird, lässt sich die Gefahr eines Zahlungsausfalls durch die Prüfung der Bonität des jeweiligen Kunden verringern. Entsprechende Auskünfte erteilen Banken und Auskunfteien, wie der Verein Creditreform oder Bürgel. Während die Inanspruchnahme der Dienste von Auskunfteien für Nichtmitglieder im Einzelfall recht teuer werden kann, ist dies bei der Bankauskunft nicht der Fall. Diese darf erteilt werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Allerdings muss der betroffene Bankkunde mit der Auskunftserteilung einverstanden sein, was jedoch bei Geschäftskunden auf Grund fehlender anders lautender Weisung allgemein angenommen wird. 

     

    Stufe 2: Verhalten bei schlechter Bonitätsauskunft

    Bei ungenügender Kreditwürdigkeit sollte der Architekt nur tätig werden, wenn der Kunde die Rechnung im Voraus bezahlt bzw. zumindest einen erheblichen Vorschuss leistet. Wenn der Kunde hierauf nicht eingeht, sollte auch ein noch so attraktives Werk nicht angegangen werden, da die Gefahr eines Zahlungsausfalls erheblich ist. Übrigens empfiehlt sich eine Bonitätsprüfung nicht nur bei Neukunden. Verschlechtert sich die Zahlungsmoral eines bisher pünktlichen Zahlers, lässt sich so auch hier oft Schlimmeres verhüten. 

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