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  • 01.08.2006 | Musterfall

    Das optimale Rating bei der Existenzgründung eines Architekten

    von Dr. Gabriele Schäfer, Augsburg

    Vor allem Architekten haben es als Existenzgründer nicht einfach, an Geld zu gelangen. Trotz verschiedener Förderprogramme, wie beispielsweise das Startgeld oder das Mikrodarlehen der KfW (vgl. www.kfw-mittelstandsbank.de), ist es nicht selbstverständlich, das notwendige Startkapital zu erhalten. Denn der Weg führt zunächst immer über die Hausbank – und diese muss erst einmal vom Erfolg des Vorhabens überzeugt werden. Dabei müssen sich auch Architekten als Gründer einem Rating unterziehen, das sich jedoch in einigen Belangen von der Bonitätsprüfung etablierter Architekturbüros unterscheidet. Dieser Musterfall stellt die Besonderheiten des Existenzgründerratings dar. 

    1. Existenzgründerrating

    Bis ein Architektenbüro zu einem etablierten Büro reift, vergehen aus Bankensicht etwa fünf Jahre. Innerhalb dieser Phase versucht die Bank, Erfahrungen mit dem Kreditnehmer zu sammeln und diese zu bewerten. Da zum Zeitpunkt der Gründung noch keine Zahlen über das neu entstandene Büro vorliegen, kommt entgegen den sonstigen Gepflogenheiten beim Rating den qualitativen Faktoren („Soft Facts“) eine hohe Bedeutung zu. Sie umfassen je nach Bank bis zu 85 v.H. der gesamten Unternehmensbewertung und berücksichtigen insbesondere: 

     

    • Dienstleistung, Branche und Umfeld: Art und Nutzung der Dienstleistung, Branchenentwicklung, Wettbewerbssituation, Kundenstruktur (Gewichtung ca. 20 v.H.);

     

    • Planung und Steuerung: Qualität des Businessplans, Qualität der Büroplanung und des Controllings (Gewichtung ca. 15 v.H.);

     

    • Unternehmensstrategie: Strategie für das Unternehmenswachstum, Marketing- und Vertriebsstrategie (Gewichtung ca. 10 v.H.) sowie

     

    • Qualitätsmanagements: Fachkompetenz, Branchenkompetenz, Qualität der Büroführung (Gewichtung ca. 40 v.H.).

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