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    26.02.2009 | Gesetzliche Krankenversicherung

    Doch wieder Krankengeld für Selbstständige?

    Ab 2009 erhalten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, kein Krankengeld mehr, es sei denn, sie schlössen zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung oder einen Wahltarif in der gKV ab oder sie wechselten in die private Krankenversicherung. Aber eine zusätzliche Krankengeldabsicherung ist teuer und Wahltarife haben eine dreijährige Tarifbindung. Das Bundesgesundheitsministerium strebt nun eine Neuregelung an, die bereits rückwirkend ab dem 1.1.09 gelten soll. Neben den Wahltarifen kann ein „gesetzliches“ Krankengeld gewählt werden, wobei der Krankengeldanspruch ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit entsteht. Die Beiträge sollen sich nach dem allgemeinen Beitragssatz richten. (JD)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 58 | ID 124883

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