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  • 09.10.2008 | Finanzierung

    Praxisfinanzierung durch Leasing

    von Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

    Längst nicht mehr alle Heilberufler können sich angesichts der seit etwa drei Jahren anhaltenden Kreditzurückhaltung der Banken und Sparkassen frei zwischen den Alternativen „Kredit“ oder „Leasing“ entscheiden. Vor allem auf Grund einer zu geringen Eigenkapitalquote ist eine Vielzahl von Heilberuflern gezwungen, sich mit der Finanzierungsvariante „Leasing“ auseinander zu setzen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wirtschaftlich wesentlichen Punkte bei Abschluss eines Leasingvertrages und zeigt anhand einer Modellrechnung für einen Physiotherapeuten die unterschiedlichen Zahlungsströme zwischen Kredit und Leasing auf. 

    1. Vorbereitungen zum Abschluss eines Leasingvertrages

    Wer sich mit Leasing als Alternative zur Bankfinanzierung befassen will, muss sich – neben Fragen der Auslastung des Leasingobjekts – zunächst einmal über den technisch bedingten Lebenszyklus des geplanten Investitionsobjekts sowie über dessen geplante Nutzungsdauer in der Praxis im Klaren sein. Ebenso hat die Liquiditätssituation Auswirkungen auf die anvisierte Laufzeit des Leasingvertrags. 

     

    1.1 Effektivzinssätze vergleichen

    Ob ein herkömmlicher Bankkredit oder ein Leasingvertrag eine rentable Finanzierungsvariante ist, entscheidet sich vor allem an den zu vergleichenden Effektivzinssätzen. Gemäß der Preisangabenverordnung ermittelt sich der Effektivzins aus dem Nominalzins – das ist der üblicherweise im Vertrag genannte Zinssatz – und bestimmten Zusatzkosten wie beispielsweise den Bearbeitungsgebühren. Auf Grund der hier meist fehlenden Transparenz sollte der Effektivzins stets bei der Bank oder Leasinggesellschaft erfragt werden. 

     

    Praxishinweis: Bankinstitute beleihen ein Investitionsobjekt nur in Ausnahmefällen zu 100 v.H. Eine 100 v.H.-Leasingfinanzierung ist mit einer 80 v.H.-Kreditfinanzierung daher nur dann vergleichbar, wenn zum Effektivzins des Bankkredits noch der kalkulatorische Zins des eingesetzten Eigenkapitals berücksichtigt wird.  

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