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  • 21.01.2008 | Der praktische Fall

    So richten Freiberufler optimal ein Risikomanagement-System ein

    von Dr. Gabriele Schäfer, Augsburg

    Jede unternehmerische Entscheidung verursacht Risiken. Meistens sind diese ohne Bedeutung, können im Einzelfall jedoch durchaus die Existenz einer Unternehmung bedrohen. Manche Risiken zeigen sofort Auswirkungen, andere erst nach längerer Zeit. Risiken zu beherrschen sollte Ziel eines jeden Freiberuflers sein – unabhängig von der Größe der jeweiligen Kanzlei, Praxis oder Agentur. Dabei bezeichnet Risiko die unerwartete Abweichung von einem Erwartungswert. Diese Abweichung kann sich sowohl nach unten als auch nach oben zeigen. Mit anderen Worten, auch eine unerwartet positive Entwicklung stellt ein Risiko dar. Dieser Fall zeigt Anknüpfungspunkte auf, um seine Mandanten bei der Einführung und Pflege eines Risikomanagement-Systems zu unterstützen. 

    1. Risikomanagement

    Risikomanagement lässt sich unabhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße betrachten. Inzwischen existieren eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben, wie das KontraG, das für Kapitalgesellschaften konkrete Ansatzpunkte für das Risikomanagement darlegt. So hängt die persönliche Haftung des GmbH Geschäftsführers mitunter von der Einführung eines geeigneten Risikomanagement-Systems ab. Für den unbeschränkt haftenden Freiberufler ergeben sich die Anforderungen an das Risikomanagement dagegen weniger aus gesetzlichen Vorgaben, sondern vor allem aus dem Motiv heraus, die Folgen eines Risikoeintritts möglichst zu begrenzen, da der Freiberufler ansonsten unbegrenzt dafür einstehen müsste. 

     

    Beachte: Ein Architekturbüro sieht sich dabei anderen risikobeeinflussenden Faktoren gegenüber als ein Steuerberater, Arzt oder Designer.  

     

    1.1 Risikomanagement-Systeme

    Unter einem Risikomanagement-System wird hier die Gesamtheit aller Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, Risiken zu erkennen, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit zu beeinflussen und die möglichen Kosten eines Risikoeintritts zu minimieren. Auch die Einbettung der Risikoerkennung und Risikovermeidung in die Unternehmensorganisation zählt zum Risikomanagement. Die grundsätzliche Vorgehensweise kann dabei auf Unternehmen jeglicher Größenordnung und Branche übertragen werden.  

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