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  • 01.03.2006 | Anlagestrategie

    Mit Zertifikaten erzielen Selbstständige steuerfreie Renditen

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Geht es um die Geldanlage, ist stets die Rendite nach Steuern maßgebend. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, warum sich Zertifikate einer großen Beliebtheit erfreuen. In der Regel bleiben die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei und die Zertifikate werden in ausländischen Depots nicht von der EU-Zinsrichtlinie erfasst. Aber auch aus Anlagegesichtspunkten sind diese Derivate attraktiv, bieten sie doch über diverse Hebel- oder Schutzmechanismen Variationen für konservative kurz- und langfristige Perspektiven. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Selbstständige mit Zertifikaten den verminderten Sparerfreibetrag optimal abfangen und die Nachsteuerrendite verbessern. 

    1. Steuerliche Vorzüge im In- und Ausland

    Kurserträge aus Finanzanlagen sind Kapitaleinnahmen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG, sofern die Rückzahlung des investierten Vermögens zumindest teilweise garantiert ist. Bei Zertifikaten sind die Erträge von einem ungewissen Ereignis wie der Wertentwicklung von Index, Währung, Rohstoffen, Zinsen oder Aktien abhängig. Damit ist zumindest theoretisch ein Totalverlust möglich. Daher liegen nach Auffassung des BMF (27.11.01, BStBl I, 986) lediglich Spekulationsgeschäfte vor, die im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst werden – und zwar auch dann, wenn der Emittent Absicherungsmechanismen zusagt. Als steuerlich unschädlich gelten folgende Zusagen: 

     

    • Bonus: Einen Zuschlag auf den Nennwert gibt es bereits dann, wenn der Kurs des Basiswertes nicht deutlich fällt;
    • Discount: Hier wird das Zertifikat mit einem Abschlag auf den aktuellen Kurs des Basiswertes emittiert;
    • Hebel: Die überdurchschnittliche Beteiligung an Kursgewinnen stellt keine Zusage einer Rückzahlung dar;
    • Schutz: Gibt es bis zu bestimmten Kursverlusten in jedem Fall den Nennwert oder mehr zurück, stellt dies keine Garantie dar;
    • Schwankung: Hier wird ein Ertrag unabhängig davon gezahlt, ob die Kurse innerhalb bestimmter Grenzen steigen oder fallen.

     

    Zertifikate unterliegen nicht dem Halbeinkünfteverfahren, selbst wenn sie sich auf Aktien beziehen. Daher kann ein realisierter Verlust binnen Jahresfrist in voller Höhe mit Gewinnen verrechnet werden. Bieten die Emittenten bei Fälligkeit jedoch unabhängig von Kursverläufen zumindest eine Teilrückzahlung, liegt ein Garantiezertifikat vor. Dies wird als Finanzinnovation eingestuft, die Kurserträge gelten unabhängig von Laufzeiten als Kapitaleinnahmen. Mangels ermittelbarer Emissionsrendite gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 c) EStG ist der Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis maßgebend, der auch dem Zinsabschlag unterliegt. 

     

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