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  • 01.07.2005 | Altersversorgung

    Rentenversicherung und Investmentfonds im Vergleich

    von Dirk Farkas-Richling, Freiburg

    Ein Arzt, der einen gewissen Lebensstandard gewohnt ist, wird mit einer Durchschnittsrente des Versorgungswerkes von etwa 2.200 EUR kaum auskommen. Jedoch wird zu Zeiten der Erwerbstätigkeit das Problem der Absicherung der eigenen Altersvorsorge vielfach verdrängt. Erst zu Ruhestandsbeginn, wenn auf Grund der Veräußerung der Arztpraxis Entscheidungen über die Anlage der zufließenden Liquidität zu treffen sind, rückt dies in das Bewusstsein der Betroffenen. Regelmäßig konsultieren Mandanten dann ihren Steuerberater. In den Blickpunkt des Interesses drängen hierbei die Wertpapieranlage in Form von Investmentfonds sowie die private Rentenversicherung. Nachfolgend werden diese beiden Anlageformen im Hinblick auf die Sicherstellung einer Altersversorgung näher untersucht.  

    1. Private Rentenversicherung

    Bei einer Rentenversicherung besteht die Leistung des Versicherers in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung (= Rente). Für die Altersversorgung von Freiberuflern bietet sich die Sofort-Rentenversicherung an. Hier zahlt der Versicherungsnehmer den Beitrag in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal (Einmalzahlung) und erhält dafür sofort Anspruch auf eine bis ans Lebensende zu zahlende Rente. Dabei wird die Rentenzahlung auch dann noch fortgesetzt, wenn die gezahlten Renten den entrichteten Beitrag wertmäßig übersteigen.  

     

    Hinweis: Sollte der Versicherte früh versterben, ist die Versorgung wirtschaftlich abhängiger Personen gefährdet. Denn mit dem Ableben endet die Rentenzahlung und das einbezahlte Kapital fällt dem Versicherer zu.  

     

    1.1 Zusatzoptionen

    In der Regel wird die Sofort-Rentenversicherung daher um eine Todesfallleistung ergänzt. Je nach Versicherer sehen die Bedingungen die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit, einer Hinterbliebenen-Zusatzversicherung oder eine einmalige Kapitalzahlung bei Tod des Versicherten vor. 

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