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  • 26.03.2009 | Aktuelle Rechtsprechung

    Wechsel der Gewinnermittlungsart und umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung

    von RiFG Dr. Volker Kreft, Bielefeld

    In zwei aktuellen Urteilen hat sich der BFH mit Fragen bei der Wahl der Gewinnermittlungsart auseinandergesetzt. Dabei ging es in einem Fall darum, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart möglich ist, wenn zunächst als freiberuflich erklärte Einkünfte im Rahmen einer Außenprüfung später in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden (BFH 8.10.08, VIII R 74/05, n.v.). In einem weiteren Fall war streitig, ob das Wahlrecht zu einer Gewinnermittlungsart jährlich neu ausgeübt werden muss (BFH 24.9.08, X R 58/06, Abruf-Nr. 090321).
    Schließlich hatte der BFH erneut zur sehr praxisrelevanten umsatzsteuerlichen Frage der Ist-Besteuerung einer Freiberufler-GmbH zu entscheiden (Rev. BFH V R 36/08, Vorinstanz: FG München 9.7.08, 3 K 1150/05, n.v.).

    1. Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Ein Wechsel kommt in der steuerlichen Beratungspraxis insbesondere dann Bedeutung zu, wenn es zu einer späteren Umqualifizierung der Einkünfte kommt. In diesem Zusammenhang treten in der Praxis in aller Regel zwei relevante Umqualifizierungen auf:  

     

    • von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu gewerblichen Einkünften im Rahmen des gewerblichen Grundstückshandels und

     

    • von Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zu solchen aus Gewerbebetrieb (Abgrenzung §§ 15, 18 EStG).

     

    1.1 BFH 8.10.08, VIII R 74/05

    Mit der letzten Fallgruppe setzte sich der BFH in diesem Verfahren auseinander.  

     

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