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  • 21.11.2023 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Vertragsklausel_Regelmäßige Kostenprognose als Besondere Leistung

    Die Regelung kommt dem Bedürfnis vieler öffentlicher und privater Auftraggeber nach, regelmäßig eine Information über die tatsächlich zu erwartenden Baukosten zu erhalten. Diese Regelung enthält Leistungen, die nicht zu den Grundleistungen zählen. Daher ist es für die Honorarkalkulation entscheidend, in welcher Tiefenschärfe und mit welchen terminlichen Abfolgen solche Kostenprognosen erstellt werden.