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  • 08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen

    Planungsänderungswunsch des öffentlichen Auftraggebers

    Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) für Planungsleistungen, die das Bauministerium mit Erlass vom 10. Februar 2014 offiziell eingeführt hat, werden von Bundes- bzw. Landesdienststellen und Kommunen angewendet. Das Problem bei öffentlichen Aufträgen besteht darin, dass die AVB § 10 HOAI an einer entscheidenden Stelle ergänzen. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse und bereiten Sie Angebote für Planungsänderungen „AVB-gerecht“ auf. Das Muster-Nachtragsangebot widmet sich vor allem den Bestandteilen Leistungs-, Honorar- und Terminvereinbarung.