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  • 25.09.2022 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Musterklausel "Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach dem Kostenanschlag"

    Dass sich die anrechenbaren Kosten – wie in der HOAI 2013 und 2021 geregelt – allein nach der Kostenberechnung zum Entwurf bemessen, ist nicht in Stein gemeißelt. Sie können mit Ihrem Auftraggeber einvernehmlich auch eine andere Honorarbemessungsbasis wählen, z. B. den Kostenanschlag. Das gilt auch für laufende Verträge und Projekte, bei denen Ihnen wegen der dynamischen Kostenentwicklung und längeren Projektlaufzeiten Honorardefizite drohen. PBP hat Ihnen in Ausgabe 10/2022 den Weg gewiesen. In dem Beitrag ist auch eine Musterklausel vorhanden. Diese finden Sie hier zum Download