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  • 15.03.2023 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Klausel _Abgestimmte Planung als Basis für Planungsvertiefung

    Diese Klausel hat das Ziel, innerhalb der Lph 1 bis 3 die Effizienz zu erhöhen, Aufwandsverluste zu minimieren bzw. Planungsnachträge zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass der einvernehmlich erreichte Leistungsstand als Grundlage für die Kalkulation von Änderungshonoraren zur Verfügung steht, damit Sie Änderungshonorare – für den Auftraggeber nachvollziehbar – kalkulieren und anbieten können.