08.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Verträge/Honorar/Änderungen
Abnahme von Architekten-/Ingenieurleistungen
Die Abnahme der Architekten- und Ingenieurleistungen ist eine Voraussetzung, damit das Honorar fällig wird. Das regelt neben den gesetzlichen Bestimmungen auch § 15 HOAI 2013. Nutzen Sie deshalb das beigestellte Musterformular für die Abnahme Ihrer Leistungen.
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