26.01.2023 ·
Musterverträge und -schreiben aus PBP · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 1/2
Ein Architekt schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Dieser Grundsatz gilt auch beim Bauen im Bestand. Und eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung können Sie nur erreichen, wenn Sie wissen, ob die Ausgangslage für Ihre Planungen, das bestehende Objekt, über die notwendigen Genehmigungen verfügt und in einem baulichen Zustand sowie einer Nutzung ist, die den erteilten Genehmigungen entspricht. Das zu erkunden, ist Ziel dieses Musterschreibens. Es soll dem ...
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25.01.2023 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Bei Mängeln, die vom Planer verursacht wurden, stellt sich nicht selten die Frage, ob für den Zeitraum der Fertigstellung der Baumaßnahme bis zur Mangelbeseitigung ein anteiliger Schadenersatz als Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Das KG Berlin vertritt dazu eine planerfreundliche Meinung: Nutzungsausfall setzt voraus, dass eine Nutzung bis zur Mangelbeseitigung tatsächlich unzumutbar war. Dabei muss der Bauherr eine gewisse Toleranz zeigen, wie sie im täglichen Leben üblich ist.
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25.01.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Energieerzeugung
Als Architekt oder Ingenieur planen Sie nicht nur Objekte mit Photovoltaik-Anlagen (kurz: PV-Anlagen). Oft ist es auch so, dass Sie als Büro- oder Gebäudeinhaber selbst als Bauherr solcher Anlagen auftreten. In beiden Konstellationen sollten Sie über die steuerlichen Spielregeln Bescheid wissen. Diese haben sich mit dem Jahressteuergesetz 2022 fundamental geändert. PBP beleuchtet, was nun gilt und wie Sie von den steuerlichen Neuregelungen profitieren.
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24.01.2023 · Nachricht aus PBP · Lehrgang mit Videoanalyse
Die Zeiten werden härter, der Preiskampf ist (wieder) eröffnet. Die Folgen für Honorar- und Vertragsverhandlungen liegen auf der Hand: Ihr Honorar steht noch mehr im Fokus als das bislang schon der Fall war. Wie Sie sich auf solche Verhandlungen optimal vorbereiten und aus diesen mit auskömmlichen Honoraren herausgehen, lernen Sie im Lehrgang „Honorarverhandlung im Planungsbüro“ vom 16.03.2023 bis 17.03.2023 in Würzburg.
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24.01.2023 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Auch ausführende Unternehmen müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Werkvertragsrecht dafür Sorge tragen, dass möglichst wenig Ausführungsmängel eintreten. Das hat das OLG Oldenburg aktuell noch einmal bekräftigt.
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24.01.2023 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Regelungen im Abnahmeprotokoll gehen Vertragsregelungen vor. Deshalb ist bei Abnahmeprotokollen Vorsicht geboten. Das lehrt ein Fall, den das OLG München rechtskräftig entschieden hat.
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24.01.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Unternehmensführung
„Wir sind gut aufgestellt“. Wer will das nicht von seinem Büro sagen – und es der Belegschaft kommunizieren können? Überzeugend werden solche Aussagen, wenn Sie diese mit Kennzahlen belegen können. Experten empfehlen, „Jahreszahlen“ und „ständige Kennzahlen“ zu unterscheiden. Während erstere auch einen Periodenvergleich ermöglichen, dient die Ermittlung der „ständigen Kennzahlen“ eher dazu, während des Jahres den Überblick zu behalten, um ggf. kurzfristig Maßnahmen ...
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10.01.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Derzeit werden viele Planungsbüros gebeten, Kostenberechnungen zu aktualisieren. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob mit einer aktuellen Kostenprognose auch die anrechenbaren Kosten automatisch nach oben geändert werden. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
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05.01.2023 · Nachricht aus PBP · Betriebsaufgabe
Führt ein Architekt sein Büro in einem gemischt genutzten Grundstück, ist der auf den Garten entfallende Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn des Architekturbüros einzubeziehen, wenn der Garten steuerlich als selbstständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist. Das hat das FG Münster entschieden.
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02.01.2023 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarsicherung
Der BGH hat dem Thema „Nachtragsmanagement im Planungsbüro“ ein weiteres Ausrufezeichen hinzugefügt. Er hat nämlich entschieden, dass die Bauhandwerkersicherheit nach § 650f BGB auch für Nachträge gilt. Erfahren Sie, was das für Ihr Vertrags- und Honorarmanagement bedeutet.
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