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  • 25.01.2024 · Musterverträge und -schreiben · Objektplanung Gebäude / Innenräume · LPH 8/9

    Lph 8: Schlusszahlungshinweis nach § 16 Abs. 3 VOB/B

    Für Bauherren sind Forderungen von Bauunternehmern, die erst nach der Schlussrechnung bzw. -zahlung eintreffen, sehr ärgerlich. Umso wichtiger ist für sie die Schlusszahlungseinrede gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B. Sind deren Voraussetzungen erfüllt, kann der Bauunternehmer keine Forderungen mehr nachschieben. Das folgende Musterschreiben erfüllt die dem Bauherrn dafür auferlegten Hinweispflichten.