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  • 02.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9

    § 18 Abs. 2 VOB/B: Einschaltung der vorgesetzten Dienststelle öffentlicher AG bei Streitigkeiten

    Im Zuge der Bauausführung kommt es nicht selten zu Streitigkeiten der Vertragspartner. Meistens geht es dabei um die Vergütung. Kontroversen können sich aus inhaltlichen Änderungen, terminlichen Änderungen oder Unklarheiten im Bauvertrag ergeben. Der BGH hat dazu die sogenannte Kooperationspflicht formuliert. Das Musterschreiben dient dazu, sie zu aktivieren.