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  • 06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9

    § 16 Abs. 3 VOB/B: Schlusszahlungsunterrichtung des ausführenden Betriebs

    Mit der Schlussrechnung erklärt der ausführende Unternehmer, wie hoch er seinen insgesamt anfallenden Zahlungsanspruch der Höhe nach dimensioniert. Mit dem Ergebnis der Schlussrechnungsprüfung dokumentiert der Auftraggeber seinerseits den Betrag, den er bereit ist, für die in Rede stehenden Leistungen insgesamt zu entrichten. Abzüglich bereits geleisteter Zahlungen und etwaiger Einbehalte ergibt sich dann der auszuzahlende Schlusszahlungsbetrag. Das Musterschreiben zur Schlusszahlungsunterrichtung dient dazu, Nachforderungen auszuschließen.